Eine Frau, die wegen illegaler Beschaffung von Abtreibungstabletten zur Beendigung ihrer fortgeschrittenen Schwangerschaft inhaftiert war, wird aus dem Gefängnis entlassen, nachdem das britische Berufungsgericht am Dienstag ihre Strafe herabgesetzt hat.
Carla Foster, eine 45-jährige Mutter von drei Kindern, wurde letzten Monat zu einer 28-monatigen Haftstrafe verurteilt, nachdem sie zugegeben hatte, Abtreibungspillen erhalten zu haben, um eine Fehlgeburt herbeizuführen, als sie im Jahr 2020 in der 32. bis 34. Schwangerschaftswoche war.
Das Medikament war für die Einnahme in den ersten 10 Wochen der Schwangerschaft vorgesehen und die Behörden hatten während der COVID-19-Sperrung die Zustellung der Medikamente per Post zugelassen. Die Staatsanwälte sagten, Foster habe sie erhalten, indem sie eine Schwangerschaftsberatungsstelle belogen habe, indem sie behauptete, sie sei erst in der siebten Woche schwanger.
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Abtreibung ist in England bis zur 24. Woche legal.
Ein Richter sagte letzten Monat, Foster solle nach ihrer Freilassung die Hälfte ihrer Haftstrafe in Untersuchungshaft und den Rest unter Lizenz absitzen. Doch drei Berufungsrichter entschieden am Dienstag, dass ihre Haftstrafe auf 14 Monate verkürzt und zur Bewährung ausgesetzt werden sollte.
„Dies ist ein sehr trauriger Fall, nicht zuletzt wegen der langen Schwangerschaftszeit, in der die Straftat begangen wurde“, sagte Richterin Victoria Sharp.

Abtreibungsdemonstranten marschieren am 17. Juni 2023 in London, England, vom Royal Courts of Justice nach Westminster, um eine Reform des Abtreibungsgesetzes des Landes zu fordern. Der Marsch wurde zur Unterstützung von Carla Foster organisiert, nachdem sie zu über zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden war, weil sie Drogen beschafft hatte, um eine Abtreibung über die gesetzliche Grenze hinaus herbeizuführen. (Mark Kerrison/In Bildern über Getty Images)
„Es ist ein Fall, der Mitgefühl und keine Bestrafung erfordert und bei dem die Inhaftierung von Frau Foster keinen sinnvollen Sinn hat“, fügte sie hinzu.
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Fosters Anwalt hatte den Richtern mitgeteilt, dass das Gefängnis, in dem Foster 35 Tage verbracht hat, ihr die Kommunikation mit ihren drei Kindern, von denen eines autistisch ist, verweigert habe.
Foster wurde zunächst wegen Kindeszerstörung angeklagt und bekannte sich der Straftat nicht schuldig. Sie gab einen alternativen Vorwurf der Verabreichung von Drogen oder der Verwendung von Instrumenten zur Herbeiführung einer Abtreibung zu.
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Ihre Verurteilung im letzten Monat löste einen Aufschrei bei Befürwortern des Abtreibungsrechts aus, die argumentierten, dass sie unnötig hart sei. Berufsverbände, die Geburtshelfer, Gynäkologen und Hebammen vertreten, forderten den Richter in einem Schreiben auf, Foster nicht inhaftieren zu lassen.