- Der republikanische Senator von Wisconsin, Cory Tomczyk, und der Abgeordnete Ty Bodden schlugen einen Änderungsantrag vor, der Regierungsbehörden daran hindern würde, Kirchen in Notfällen zu schließen.
- Der demokratische Gouverneur Tony Evers beschränkte während der COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 die Größe von Versammlungen, einschließlich Gottesdiensten.
- Gouverneur Tony Evers legte 2021 sein Veto gegen einen ähnlichen Gesetzentwurf ein. Um Evers zu umgehen, müsste der Änderungsantrag zwei aufeinanderfolgende Legislaturperioden und ein landesweites Referendum durchlaufen, bevor er in Kraft tritt.
Die Republikaner in Wisconsin versuchen erneut, Regierungsbehörden daran zu hindern, Kirchen in Notfällen zu schließen, diesmal mit einer Verfassungsänderung.
Die vorgeschlagene Änderung von Senator Cory Tomczyk und Rep. Ty Bodden würde es jeder staatlichen oder lokalen Regierungsbehörde oder Unterabteilung untersagen, Versammlungen in Gotteshäusern als Reaktion auf einen nationalen, staatlichen oder lokalen Notfall, einschließlich Notfällen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, zu schließen oder einzuschränken. Eine Reihe anderer Bundesstaaten haben ähnliche Gesetze erlassen, darunter Arizona, Florida, North Dakota und South Carolina.
„Kultstätten für Christen, Juden, Muslime, Buddhisten, Hindus oder andere praktizierende Religionen sollten zu keinem Zeitpunkt von irgendeiner Regierungsebene geschlossen werden; dies beeinträchtigt die religiöse Praxis und untergräbt die Grundlagen unseres Staates und unserer Nation.“ Bodden und andere Republikaner der Versammlung schrieben im Mai in einem Memo, in dem sie um Mitunterstützer für den Änderungsantrag baten.
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Die Anordnung des demokratischen Gouverneurs Tony Evers, zu Hause zu bleiben, als die COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 ausbrach, zwang nicht lebensnotwendige Unternehmen zur Schließung und begrenzte die Größe von Versammlungen in Innenräumen, einschließlich Gottesdiensten. Die Republikaner überzeugten den konservativ ausgerichteten Obersten Gerichtshof des Bundesstaates, die Anordnung aufzuheben, wollen aber sicherstellen, dass kein Beamter jemals wieder religiöse Versammlungen einschränken kann.
Die Republikaner legten Evers im Jahr 2021 einen Gesetzentwurf vor, der es Regierungsbeamten untersagt hätte, Kirchen während der Pandemie zu schließen oder den Zugang zu Kirchen einzuschränken, doch der Gouverneur legte sein Veto ein. Die Republikaner brachten letztes Jahr einen ähnlichen Gesetzentwurf ein, der jedoch weder vom Senat noch von der Versammlung verabschiedet wurde. Evers hätte mit ziemlicher Sicherheit ohnehin sein Veto gegen die Maßnahme eingelegt.

Am 22. Juni 2021 ist in Milwaukee, Wisconsin, ein Kreuz auf der Spitze der Saint Stephen Lutheran Church zu sehen. (AP-Foto/Morry Gash, Datei)
Die Republikaner können Evers jedoch mit einer Verfassungsänderung aus dem Weg räumen. Um in Kraft zu treten, müssen solche Änderungen zwei aufeinanderfolgende Legislaturperioden und ein landesweites Referendum bestehen. Der Gouverneur spielt dabei keine Rolle.
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Der Senatsausschuss für Lizenzierung, Verfassung und Föderalismus sollte am Dienstag eine öffentliche Anhörung zu der Änderung abhalten. Die Anhörung macht den Weg frei für eine Abstimmung im Ausschuss darüber, ob der Vorschlag zur Abstimmung an den gesamten Senat weitergeleitet werden soll.
Die Zustimmung des Senats würde die Maßnahme an die Versammlung weiterleiten. Durch die Zustimmung dort würde die Änderung bis zur Legislaturperiode 2025-26 am Leben bleiben, dann würde der Prozess von vorne beginnen. Die Verabschiedung während dieser Sitzung würde eine landesweite Abstimmung auslösen.
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Nach Angaben der staatlichen Ethikkommission haben sich die Anti-Abtreibungsgruppen Pro-Life Wisconsin und Wisconsin Family Action zur Unterstützung der Änderung angemeldet. Die Katholische Konferenz von Wisconsin hat sich gegenüber dem Vorschlag als neutral eingestuft. Es haben sich keine Gruppen als Opposition angemeldet.