ylliX - Online Advertising Network

Eine deutsche Frau, die wegen des Vorwurfs verurteilt wurde, sie und ihr Mann hätten den Dursttod eines fünfjährigen jesidischen Mädchens zugelassen, das sie und ihr Mann als Sklavin gehalten hatten, als sie Mitglieder der Gruppe „Islamischer Staat“ im Irak waren, äußerte Reue als neues Urteil Die Anhörung wurde am Mittwoch eröffnet.

Ein Bundesgericht wies im März Richter in München an, das Urteil gegen die 32-Jährige, die nur als Jennifer W. identifiziert wurde, im Einklang mit den deutschen Datenschutzbestimmungen zu überdenken. Sie riskiert eine härtere Strafe als die zehn Jahre, die ihr bei ihrem ursprünglichen Prozess zugestanden wurden.

Der Angeklagte wurde im Oktober 2021 unter anderem wegen zweier Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Versklavung, in einem Fall mit Todesfolge, Beihilfe zum Mordversuch und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, dabei zugesehen zu haben, wie ihr damaliger Ehemann das junge jesidische Mädchen in einem Hof ​​ankettete und sie verdursten ließ. In ihrem ursprünglichen Verfahren stellte das Gericht fest, dass sie nichts unternommen hatte, um dem Mädchen zu helfen, obwohl dies „möglich und vernünftig“ gewesen wäre.

Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass die Richter bei der Verurteilung des Angeklagten wegen eines „weniger schweren Falles“ von Verbrechen gegen die Menschlichkeit einen Fehler begangen und erschwerende Umstände außer Acht gelassen hatten. Das deutsche Recht sieht eine lebenslange Haftstrafe vor, wenn die Handlungen eines Angeklagten zum Tod einer Person führen.

DEUTSCHES GERICHT VERURTEILT 97-JÄHRIGE FRAU WEGEN ARBEITEN ALS SEKRETÄR DER NAZI-SS IM KONZENTRATIONSLAGER

Grafik von Europe Fox News

Eine deutsche Frau, die für schuldig befunden wurde, den Tod eines fünfjährigen jesidischen Mädchens in einem IS-Sklaverei-Fall zugelassen zu haben, zeigte in einer neuen Anhörung am Mittwoch Reue. (Fox News)

KLICKEN SIE HIER, UM DIE FOX NEWS-APP ZU ERHALTEN

Als am Mittwoch das neue Verfahren vor dem Münchner Landgericht eröffnet wurde, sagte Jennifer W. in einer von einem Verteidiger verlesenen Erklärung, dass sie den Vorfall bereue, berichtete die dpa.

„Ich wurde zu Recht verurteilt“, hieß es in der Erklärung und fügte hinzu, dass sie im ursprünglichen Verfahren Aspekte davon „qualifiziert oder bestritten“ habe, dies aber nicht mehr tun wolle. „Ich war auch für den Tod verantwortlich“, hieß es weiter.

Für die neue Anhörung sind acht Gerichtssitzungen angesetzt, eine Urteilsverkündung könnte Ende August fallen.

Jennifer W. wurde 2016 beim Versuch, ihre Ausweispapiere in der deutschen Botschaft in Ankara zu erneuern, in Gewahrsam genommen und nach Deutschland abgeschoben.

Ihr ehemaliger Ehemann, ein irakischer Staatsbürger, der nur als Taha Al-J. identifiziert wurde, wurde im November 2021 von einem Frankfurter Gericht wegen Völkermords, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.

By c2q3c